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Psychosoziale Beratung

(nach § 16a Nr. 3 SGB II) bei Arbeitslosengeld II

Im Rahmen der psychosozialen Betreuung unterstütze ich Sie bei der Bewältigung von individuellen Problemen (z.B. bei Ängsten, persönlichen Krisen, bei der Koordinierung des täglichen Lebens, beim Wiedereinstieg ins Berufsleben) sowie bei speziellen Familien- und Erziehungsproblemen. Ich entwickle mit Ihnen in einem zeitlich angemessenen Rahmen Strategien und Lösungsschritte für Ihren weiteren Werdegang oder helfe bei der Vermittlung weiterer therapeutischer Hilfsangebote.

Aufgrund einer Kooperation mit dem Jobcenter der Region Hannover sind die Beratungstermine im Rahmen der psychosozialen Betreuung für erwerbslose Menschen kostenfrei. Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner (pAp) oder Fallmanager beim Jobcenter auf einen Vermittlungsschein nach § 16a an.

Sämtliche Beratungstermine finden in der Beratungspraxis Wedemark statt.

„Arbeitslosigkeit ist keine Krankheit, kann aber auf der somatischen, seelischen und sozialen Ebene in extreme Belastungen und dann auch in Krankheit führen.“

(Hilarion Petzold)